Strom aus Ihrer Nachbarschaft.
Moin moin liebe Stromkunden,
mit der Strompreisbremse hat die Bundesregierung eine Entlastung der Stromverbraucher bei den im letzten Jahr stark angestiegenen Strompreisen beschlossen. Erst nach langen Verhandlungen wurde das Gesetz zur Strompreisbremse sehr spät (16.12.2022) verabschiedet.
Seit Januar arbeiten wir mit aller Kraft an der Entwicklung der nötigen Software-Lösung. Leider steht diese noch nicht vollständig zur Verfügung. Wir möchten Sie heute über den aktuellen Stand, wie die Entlastung aussieht und umgesetzt wird, informieren.
Die Entlastung der Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden für ihren Verbrauch im Jahr 2023 und voraussichtlich noch bis April 2024. Die technische Umsetzung der Strompreisbremse erfolgt jedoch erst im Laufe des Monats März 2023, dann aber rückwirkend.
Unterschieden wird das Verfahren der Entlastung nach der Höhe Ihres Jahresverbrauches:
• Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh (im Jahr 2022) erhalten eine Deckelung ihres Strompreises für 80 % des Jahresverbrauches aus 2022 auf 40 ct/kWh brutto. Dies betrifft nahezu alle Haushalts- und Kleingewerbekunden.
Jedem Kunden steht nach seinem historischen Verbrauch ein eigenes Entlastungskontingent zur Verfügung.
Beispiel: Ein Stromkunde mit 2.000 kWh Jahresverbrauch laut Abrechnung 2022 erhält ein Entlastungskontingent von 1600 kWh (80%) zu einem Strompreis von 40 ct/kWh brutto. Werden 2023 nur 1600 kWh Strom verbraucht, werden die kompletten 1600 kWh zum gedeckelten Preis abgerechnet. Werden beispielsweise 2200 kWh verbraucht, werden nur 1600 kWh gedeckelt, die überschießenden 600kWh werden zum aktuellen Strompreis berechnet. Stromsparen zahlt sich in diesem Jahr also zusätzlich aus.
• Für alle „Groß“-Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh bezieht sich die Strompreisbremse auf den Netto-Energiepreis. Auf diesen Netto-Energiepreis werden noch alle Abgaben, Umlagen und Steuern addiert. Der Netto-Energiepreis wird durch die Strompreisbremse auf 13 ct/kWh für 70 % Ihres Verbrauches von 2021 gedeckelt.
Wir werden Sie schnellstmöglich informieren, wie hoch Ihr individuelles Entlastungskontingent ist. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Da wir nicht alle Vergangenheitsdaten haben, sind wir auf die Zuarbeit der Netzbetreiber angewiesen aber auch dort herrscht aufgund der Strompreisbremse Hochbetrieb.
Sie können ihr individuelles Entlastungskontigent aber auch relativ einfach selbst ermitteln. Sie benötigen hierzu lediglich die Jahresabrechnung 2022 und rechnen 80 % des Jahresverbrauchs aus. Bei einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh ziehen Sie zur Berechnung Ihre Jahresabrechnung von 2021 heran und berechnen 70% des Verbrauchs.
Damit sich die Entlastung nicht erst im kommenden Jahr mit der Endabrechnung 2023 bemerkbar macht, werden wir alle Abschläge bei Haushalts- und Gewerbekunden entsprechend senken.
Leider hat sich durch die Entlastungsmaßnahmen über die Strompreisbremse und den Wegfall der EEG-Umlagen die Jahresendabrechnung 2022 verzögert, so dass bei Bestandskunden aus 2022 zwei Monatsabschläge (Februar und März 2023) nicht eingezogen werden konnten. Wir berechnen die Abschläge für 2023 nun auf Basis von 10 Abschlägen.
Für neue Kunde ab 2023 werden die Abschläge normal monatlich berechnet.
Sobald alle Endabrechnungen 2022 (voraussichtlich KW 6) durchgeführt sind, werden wir im folgenden April-Abschlag die Strompreisbremse für Januar bis April berücksichtigen. Nach wie vor gilt, dass Abschläge telefonisch über 0331/273 714 31 oder manuell per E-Mail an Kundenservice@nordgroon.de von Ihnen angepasst werden können.
Bei Großkunden (RLM) mit monatsscharfer Abrechnung der Messwerte wird ab der März Abrechnung der Energiepreis auf 13 ct/kWh für 70% des Verbrauches gedeckelt. Die überschreitende Menge wird bei einem Netto-Energiepreis von mehr als 13ct/kWh monatlich zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Strompreisbremse für Januar und Februar wird nachträglich berücksichtigt.
Wir werden auf unserer Homepage einen Bereich für die Umsetzung und Fragen zur Strompreisbremse schaffen, der unter www.regiogroon.de/strompreisbremse erreichbar sein wird und erweitert wird.
In eigener Sache: Bitte warten Sie die Umsetzung und Reduzierung des Abschlags nach der Jahresrechnung durch uns ab, bevor Sie den Abschlag evtl. manuell anpassen, da unsere Anpassung, die Ihre überschreiben würde. Wir bemühen uns, alle Entlastungen, Kontingente und Anpassungen korrekt und zeitnah durchzuführen. Bitte sehen Sie uns nach, dass dies in Einzelfällen zu Problemen führen kann, die wir dann auf Zuruf schnellstmöglich beheben werden.
Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie die Abschläge nicht bezahlen können und dringende Entlastung benötigen. Die Strompreisbremse ist genau dafür geschaffen worden, damit niemand sich Strom nicht mehr leisten kann.
Wir wollen Ihnen weiterhin mit Rat und günstigem Strom zur Verfügung stehen. Die aktuelle Preisentwicklung sehen Sie nach wie vor unter www.regiogroon.de/preisentwicklung.
Anbei finden Sie dieses schreiben als PDF, ein kurzes FAQ zur Strompreisbremse, das Gesetz zur Strompreisbremse und den Link zum offiziellen FAQ des Ministeriums.
kurzes FAQ zur Strompreisbremse
Link zum offiziellen FAQ des Ministerium
Viele Grüße aus Medelby
Ihr Regiogröön Team